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Jahresabschluss

  • Aufstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen bei Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) nach Handels- und Steuerrecht
  • Aufstellung von sonstigen Bilanzen (Eröffnungs-, Liquiditäts-, Auseinandersetzungs-, Sonder-, Ergänzungsbilanzen)
  • Aufstellung von Zwischenabschlüssen oder eines vorläufigen Abschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Erstellung eines Anhangs
  • Erstellung eines schriftlichen Erläuterungsberichts
  • Erstellung und Übermittlung des Jahresabschlusses (E-Bilanz) an die Finanzverwaltung
  • Veröffentlichung oder Hinterlegung im Bundesanzeiger
  • Beratende Mitwirkung bei Aufstellung des Jahresabschlusses, Anhangs und Lagebericht