,
- Aufstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen bei Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG
- Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) nach Handels- und Steuerrecht
- Aufstellung von sonstigen Bilanzen (Eröffnungs-, Liquiditäts-, Auseinandersetzungs-, Sonder-, Ergänzungsbilanzen)
- Aufstellung von Zwischenabschlüssen oder eines vorläufigen Abschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
- Erstellung eines Anhangs
- Erstellung eines schriftlichen Erläuterungsberichts
- Erstellung und Übermittlung des Jahresabschlusses (E-Bilanz) an die Finanzverwaltung
- Veröffentlichung oder Hinterlegung im Bundesanzeiger
- Beratende Mitwirkung bei Aufstellung des Jahresabschlusses, Anhangs und Lagebericht